Termine 2018
Termine für die praktischen Prüfungen in der
sind noch nicht verfügbar.
Zeitplan für die Projektprüfung s.o.
Wichtig:
Bei Verhinderung an der Prüfung muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Nach Prüfungsende kann eine nachträgliche Entschuldigung nicht mehr anerkannt werden.
Nachholtermine für versäumte Prüfungsteile werden entweder von der Schule oder zentral vom Ministerium festgelegt.
Externe Prüfungsteilnehmer sollen einen eventuellen Rücktritt von der Prüfung rechtzeitig im Sekretariat bekannt geben.
Mündliche Prüfungen
29.Juni. + 2. Juli 2018 Englisch mündlich Externe:
Bekanntgabe der Prüfungszeiten am 25.06.2018
Schriftliche Prüfungen
Freitag, 22. Juni 2018
Muttersprache (§ 58 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO)
Teil A Wortschatzkenntnisse und textgebundenes Schreiben Teil B Impulsgesteuertes Schreiben und freies Schreiben |
180 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 200 Minuten.)
8.30 bis 10.00 Uhr
10.10 bis 11.40 Uhr
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Montag, 25. Juni 2018
Englisch (§ 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 MSO)
Teile A und B Listening Comprehension und Use of English Teile C und D Reading Comprehension und Text Production |
90 Minuten Arbeitszeit
8.30 bis 9.05 Uhr
9.15 bis 10.10 Uhr |
Dienstag, 26. Juni 2018
Deutsch(§ 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO)
Teil A Sprachbetrachtung Teil B Rechtschreiben Teil C Schriftlicher Sprachgebrauch
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180 Minuten Arbeitszeit
8.30 bis 8.50 Uhr
8.55 bis 9.10 Uhr
9.20 bis 11.45 Uhr
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Deutsch als Zweitsprache(§ 58 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 MSO)
Teil A Spracharbeit Teil B Rechtschreiben Teil C Textarbeit |
110 Minuten Arbeitszeit
8.30 bis 8.45 Uhr
8.50 bis 9.05 Uhr
9.20 bis 10.40 Uhr
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Mittwoch, 27. Juni 2018
Mathematik (§ 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO)
Teil A Teil B |
100 Minuten Arbeitszeit
8.30 bis 9.00 Uhr 9.10 bis 10.20 Uhr |
Donnerstag, 28. Juni 2018
Physik/Chemie/Biologie Geschichte/Sozial-kunde/Erdkunde (§ 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 MSO) |
60 Minuten Arbeitszeit 8.30 bis 9.30 Uhr |
3. Zentrale Prüfung im Fach Deutsch, Teil A
In der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke im Fach Deutsch wird der bisherige Prüfungsteil A in Teil A „Sprachbetrachtung“ und Teil B „Rechtschreiben“ aufgeschlüsselt. Prüflinge mit anerkannter Legasthenie legen den Teil A ab, nehmen aber nicht am Teil B teil. In der verbleibenden Zeit soll den Prüflingen mit Attest ggf. der Nachteilsausgleich in Form des Zeitzuschlages gewährt werden. Der bisherige Teil B wird Teil C.
Die Gesamtarbeitszeit von 180 Minuten für die schriftliche Prüfung, 35 Minuten für die Teile A und B sowie 145 Minuten für den Teil C, bleibt unverändert.
4. Zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“
Die zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ gliedert sich in drei Teile. Aufgaben zu Wortschatz und Grammatik bilden den Prüfungsteil A „Spracharbeit“. Im Teil B „Rechtschreiben“ werden Aufgaben zu verschiedenen Rechtschreibfällen gestellt. Die Verwendung von Wörterbüchern ist dabei nicht gestattet. Prüflinge mit anerkannter Legasthenie legen den Teil A ab, nehmen aber nicht am Teil B teil.
Der Text und die sich auf ihn beziehenden Aufgaben schließen sich als Prüfungsteil C „Textarbeit“ an. Rechtschriftliche Wörterbücher, auch zweisprachige Wörterbücher, dürfen dabei verwendet werden. Elektronische Wörterbücher sind nicht zugelassen.
Die Gesamtarbeitszeit von 110 Minuten bleibt unverändert.
5. Projektprüfung
Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt.
6. Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache
Gemäß § 58 Abs. 2 MSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich – auf Antrag der Erziehungsberechtigten – einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird wie die Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2018 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.
Prüfungstermine im Schuljahr 2017/2018 sind:
– Donnerstag, 6. April 2018
(Leistungstest)
– Freitag, 22. Juni 2018
(Abschlussprüfung)
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung. Folgende Sprachen können gewählt werden:
Derzeit zugelassene Sprachen:
Albanisch, Amharisch, Arabisch, Armenisch, Birmanisch (Burmesisch/Myanmarisch), Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Dari, Farsi, Französisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmandschi und Sorani), Polnisch, Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch.